Neue Informationen zur Quarantäne
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat mit dem angehängten Schreiben vom 25.02.2021 (GMS) anlässlich der bundesweit zunehmenden Nachweise besorgniserregender SARS-CoV-2- Varianten über die Änderungen der Vorgaben für die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP 1) sowie für die Quarantäne bei SARSCoV- 2-Infektionen im schulischen Umfeld informiert. Hierauf dürfen wir verweisen. Die wesentlichen spezifischen Neuregelungen für den schulischen Kontext lauten:
Vorgehen bei einem bestätigten COVID-19-Fall im schulischen Umfeld:
Die bisherige Kohortenisolation (d.h. Quarantäne der Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulklasse/des betroffenen Kurses, vgl. Nr. 14.2.1 des derzeitigen RHP) im schulischen Umfeld mit einer Testung an Tag 5 wird nicht fortgeführt. Für die Kontaktpersoneneinstufung im schulischen Umfeld ist ab sofort grundsätzlich eine Risikoermittlung durch das zuständige Gesundheitsamt erforderlich. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Kontaktpersonenmanagement nimmt das Gesundheitsamt eine Einstufung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und ggf. weiteren Schulpersonals in die Kategorien Kontaktpersonen 1 oder 2 vor.
Wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 bei einer Schülerin oder einem Schüler – ggf. im Nachgang zu einem Schnelltest – mittels PCR nachgewiesen, so sind alle Angehörigen der gesamten Klasse bzw. des Kurses oder der Lerngruppe – also alle Personen(-gruppen), zu denen eine relevante Exposition (> 30 Minuten, in einem nicht ausreichend belüfteten Raum) bestand, als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP 1) zu betrachten. Für die Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal erfolgt jeweils eine individuelle Risikoermittlung. Bei nachgewiesenen Infektionen des Lehr- und Betreuungspersonals
gelten analog alle Personengruppen (Klassen, Kurse) mit relevanter
Exposition als KP 1.
Sofern während des Unterrichts und im Schulgebäude die Mund-Nasen-Bedeckung korrekt getragen wurde, alle anderen empfohlenen Vorgaben des Rahmenhygieneplans Schulen inklusive Lüftung eingehalten und Abstandsregelungen während des Unterrichtstages für kumulativ nicht länger als 15 Minuten unterbrochen wurden, können auch Einstufungen einzelner Personen als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (KP 2) erfolgen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie weiterhin, das Augenmerk auf die Einhaltung der jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen (insbesondere die sog. AHA+L-Regelung) zu richten und diese vor Ort zuverlässig umzusetzen.
Als KP 1 eingestufte Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte müssen sich unverzüglich für mindestens 14 Tage häuslich absondern (Quarantäne). Für als KP 2 eingestufte Personen wird für 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Quellfall eine Kontaktreduktion empfohlen, insbesondere zu Personen mit Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Ein Schulbesuch ist jedoch weiter möglich. Bei Auftreten von Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten könnten, sollte sich die betroffene Person isolieren, mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und eine Testung auf SARSCoV- 2 durchführen lassen.
Tritt während der Abschlussprüfungsphase (nicht während regulärer
Leistungsnachweise) ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Abschlussklasse bei einer Schülerin oder einem Schüler oder einer Lehrkraft auf, so werden alle KP 1 prioritär auf SARS-CoV-2 getestet. Alle KP 1 dürfen, auch ohne vorliegendes SARS-CoV-2-Testergebnis die Quarantäne zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen unter strikter Einhaltung des Hygienekonzepts sowie ausgedehnten Abstandsregelungen (Sicherheitsabstand von > 2 m) unterbrechen.
2. Allgemeine Änderungen:
Künftig müssen sich als KP 1 eingestufte Personen unverzüglich für mindestens 14 Tage häuslich absondern (Quarantäne), die Möglichkeit einer Quarantäneverkürzung durch einen negativen SARS-CoV-2-Test ab Tag 10 entfällt. Zudem gelten die Quarantäneverpflichtungen auch für bereits geimpfte Personen.
3. Rahmenhygieneplan:
Die dargestellten Änderungen der Quarantänepraxis im schulischen Umfeld werden in der aktualisierten Fassung des Rahmenhygieneplans, die in Kürze bekannt gemacht werden soll, berücksichtigt.