Neue Infektionsschutzregeln
Liebe Eltern,
wir haben jetzt den Schwellenwert von 50 pro 100000 Einwohner überschritten. Deshalb hat Landrat Frey hat eine neue Allgemeinverfügung herausgegeben, die ab dem 19.10.2020 in Kraft tritt. Unser Landrat ist zwar bemüht, den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, aber wir müssen uns mit der Möglichkeit des Wechsels zwischen Präsenz- und Distanzunterricht auseinandersetzen.
Zunächst heißt es praktisch, dass auch die Grundschulkinder eine MNB während des Unterrichts tragen müssen.
Wenn der Inzidenzwert weit über 50 steigt, wird möglicherweise der Unterricht wechselweise im Präsenz- und Distanzunterricht stattfinden müssen.
Des Weiteren wird in der Verfügung angeordnet, dass Schülerinnen und Schüler mit Erkältungssymptomen (wie z.B. Husten, Schnupfen, Fieber) die Schule nur besuchen, wenn sie nachweisen können, dass sie negativ auf Sars-CoV-2 getestet worden sind.
Da auch wir oft kurzfristig informiert werden, bitte ich Sie um Geduld. Sobald wir Genaueres wissen, werden wir Sie umgehend über Elternnachricht informieren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten stehenden Dokumenten des Landkreises Starnberg: