Gesichtsvisiere
Liebe Eltern,
nachfolgend möchte ich Ihnen einige Informationen bzgl. der evtl. Nutzung von transparenten Visier-(Schutz-) Masken bzw. Gesichtsvisieren (Face-Shields) in den Schulräumen und auf dem Schulgelände zu Ihrer Kenntnis bringen.
Derzeit wird über die Anwendung transparenter Community-Masken, auch Visier- (Schutz-) Masken oder auch Gesichtsvisiere (Face-Shields) als Alternative zu Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) diskutiert.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege führt zu dieser Fragestellung Folgendes aus:
„… Visier-Schutzmasken sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie dürfen zwar genutzt werden, können aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden.
Wichtig ist, dass die Mund-Nasen-Bedeckung groß genug ist, um Mund, Nase und Wangen vollständig zu bedecken und an den Rändern möglichst eng anliegt. Bei Visieren können sich Tröpfchen, vor allem durch die großzügige Öffnung nach unten und oben, nach wie vor leicht verteilen.
Die relevante und notwendige Reduktion der Verteilung der Viren durch die Atemluft ist somit nicht gegeben und kein ausreichender Fremdschutz gewährleistet …“ (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig- gestellte-fragen/ ).
Eine der transparenten Masken, die in Ergänzung zu vorgenannter Stellungnahme jedoch verwendet werden könnte, ist beispielsweise die Maske „Smile-by-Ego“(für Kinder derzeit noch in der Entwicklung!). Einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums hierzu kann entnommen werden:
„… Wie aus der Bezeichnung der Maske hervorgeht, eignet sie sich aus rechtlicher Sicht dann als Community-Maske, wenn Mund und Nase durch die Maske beim Tragen bedeckt werden und die Ausatemluft und deren Luftstrom um- bzw. abgeleitet wird. Dies wurde im Juli 2020 vom Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und nachfolgend vom Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bejaht. Gesichtsvisiere erfüllen diese Bedingungen allerdings nicht.
Es wurde festgestellt, dass sie (d.h. die „Smile-by-Ego“ Masken) die Definition „Mund- Nasen-Bedeckung“ erfüllen und entsprechend verwendet werden können …“.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Rost Sicherheitsbeauftragte der JKG