Drei-Stufen-Plan zum Schuljahr mit Corona
Der Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/21 wird in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen nach einem Drei-Stufen-Plan organisiert, der sich
an den Werten der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten möglichst viel Präsenzunterricht erhalten.
Der Plan unterscheidet folgende Szenarien, die sich jeweils unterschiedlich auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Gestaltung des Unterrichts auswirken:
Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Land-kreis/kreisfreie Stadt): Regelbetrieb unter Hygieneauflagen unter Beachtung des zwischen dem StMUK und StMGP abgestimmten Rahmen-Hygieneplans.
Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 - < 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
- Die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassen-zimmer während des Unterrichts verpflichtet, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann.
- An den Grundschulen muss in dieser Stufe im Unterricht keine Maske getragen werden.
Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis):
- Wiedereinführung des Mindestabstands von 1,5 m;
- Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten MNB für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schüler aller Jahrgangsstufen. Die Zumutbarkeit des Tra-gens einer MNB in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 wird auch von der Fach-Arbeits-gruppe am LGL bestätigt.
- Soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Mindestabstand nicht einge-halten werden kann, bedeutet dies eine zeitlich befristete erneute Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentli-chen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht