Einschulung

Aufgrund der großen Anzahl einzuschulender Kinder morgen, bitten wir darum, dass pro Kind nur max. 2 erwachsene Begleitpersonen mitkommen und freiwillig Masken während der Begrüßung getragen werden.

Laden Sie sich die Infobroschüre hier herunter:

Informationen zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO

Im Folgenden möchten wir Sie über die Datenverarbeitung im Rahmen der Bereitstellung des Videokonferenzwerkzeugs Visavid (im Folgenden: „Visavid“) im Ressortbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (i.F.: Dienststellen) informieren:

Im Abschnitt I informieren wir Sie über die Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Login-Website viko.bycs.de. Die Datenverarbeitungen, die zum Anzeigen dieser Login-Seite erforderlich sind, liegen in der datenschutzrechtlichen Verantwortung des Staatsministeriums.

Im Abschnitt II informieren wir Sie über die durch die jeweilige Schule/Dienststelle stattfindende Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung und Verwendung der Anwendung Visavid. Die Erstellung von Videokonferenzen mittels Visavid (und damit verbunden das Versenden von Einwahllinks) ist ausschließlich durch Lehrkräfte, erst nach dem Login möglich. Entsprechend finden Sie diese Personen betreffende Informationen in Abschnitt II.B). Die Teilnahme an Videokonferenzen ist jeder eingeladenen Person möglich, also insbesondere Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und anderen Gastnutzern (z.B. Externe). Entsprechend finden Sie diese Personen betreffende Informationen in Abschnitt II.A).

I) Betrieb der Login-Website viko.bycs.de

A) Allgemeine Informationen 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80327 München
Tel: 089 2186-0
E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten 

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten/unsere Datenschutzbeauftragte unter:
Behördliche Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80327 München
Telefon: 089 2186-0
E-Mail: datenschutzbeauftragter@stmuk.bayern.de 

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben, insbesondere der Bereitstellung des (Login-)Portals für Visavid.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1

Stand: April 2021
Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten 

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt durch die 

Auctores GmbH
Amberger Straße 82
92318 Neumarkt

Die Auctores GmbH bedient sich beispielsweise zur Bereitstellung von Rechenzentrum-Services „weiterer Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Art. 28 DSGVO. Die Datenverarbeitung findet im EWR statt. 

Bei Vorliegen einer etwaigen gesetzlichen Verpflichtung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt. 

Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden. 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist (siehe insbes. unter I.B) „Protokollierung“). 

Ihre Rechte

Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffener nachfolgende Rechte zu:

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München 
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München 
Telefon:  089 212672-0 
Telefax:  089 212672-50 
E-Mail:   poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/  

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von I.A) genannten Kontaktdaten erreichen.

B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Die Login-Website für Visavid wird im Auftrag des StMUK durch die Auctores GmbH als Auftragsverarbeiter technisch umgesetzt. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs des zugehörigen Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher in unserem Auftrag durch die 

Auctores GmbH
Amberger Straße 82 92318 Neumarkt

verarbeitet.

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet: 

erfolgt)

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene gelöscht, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.  

Technische Protokolldaten, die beim Betrieb des Dienstes anfallen, werden maximal 30 Tage aufbewahrt und danach automatisiert gelöscht.

Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können die Daten nach Anforderung im Einzelfall an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden.

Aktive Komponenten

Wir verwenden Javascript. Diese Funktion kann im Internetbrowser deaktiviert werden. Die Funktion ist jedoch notwendig, damit Visavid genutzt werden kann. Java-Applets oder Active-X-Controls werden nicht verwendet.

Cookies

Wir setzen und verwenden keine Cookies.

Hinweis: 

Wir verwenden „Local Storage“. Der Local Storage bietet Applikationen, die im Browser laufen, die Möglichkeit, Daten dort abzulegen. Anders als ein Cookie wird der Local Storage nicht automatisch an einen Server übertragen. Vielmehr organisiert die Applikation erst bei der Nutzung von Visavid entsprechend der Konfiguration, ob und welche Daten verarbeitet werden.

So hat die Nutzerin oder der Nutzer auch ohne Login z.B. die Möglichkeit ihren oder seinen Namen für weitere Sitzungen zu speichern. Das wird ausschließlich über den Local Storage, der sich auf dem Computer befindet, gelöst. Dort wird der Name abgelegt und beim erneuten Aufrufen ausgelesen. Der Nutzerin oder dem Nutzer wird lediglich das Feld für den Teilnehmernamen vorausgefüllt und erst durch das Klicken auf „Betreten“ der Videokonferenz werden die Daten tatsächlich übermittelt.  

Auswertung des Nutzungsverhaltens

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

II)  Datenverarbeitungen im Rahmen der Verwendung von Visavid

Im Abschnitt II möchten wir Sie über die durch die Schule stattfindende Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung der Anwendung Visavid informieren.

Unter II.A) finden Sie Informationen zur Datenverarbeitung von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid-Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte; Schülerinnen und Schüler, ohne IDM-Anbindung).

Unter II.B) finden Sie Informationen zur Datenverarbeitung von Nutzerinnen und Nutzern eines VisavidNutzerkontos (z.B. Schulleitung, Lehrkräfte)

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

„Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Schule/Dienststelle, welche Du besuchst/Sie besuchen/an welcher Sie tätig sind, bzw. über die Sie einen Einladungslink erhalten haben. Eine vollumfänglich ausgefüllte Version dieser Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie im Rahmen der Datenschutzhinweise im Internetauftritt der jeweiligen Schule bzw. Dienststelle. Sollte die Schule/Dienststelle nicht über einen eigenen Internetauftritt verfügen, haben Sie die Datenschutzhinweise in anderweitiger Form erhalten und können diese bei Bedarf erneut bei der Schule/ Dienststelle anfordern. 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Zuständiger Datenschutzbeauftragter ist der Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Schule/Dienststelle, welche Du besuchst/Sie besuchen/an welcher Sie tätig sind, bzw. über die Sie einen Einladungslink erhalten haben. Eine vollumfängliche Version dieser Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie im Rahmen der Datenschutzhinweise im Internetauftritt der jeweiligen Schule oder Dienststelle. Sollte die Schule/Dienststelle nicht über einen eigenen Internetauftritt verfügen, haben Sie die Datenschutzhinweise in anderweitiger Form erhalten und können diese bei Bedarf erneut bei der Schule/Dienststelle anfordern. 

A) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid-Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte; Schülerinnen und Schüler, ohne IDM-Anbindung)

Bei den Daten von Videokonferenzteilnehmerinnen und -teilnehmern ohne eigenes Visavid-Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler ohne IDM-Anbindung) handelt es sich um diejenigen Daten, die im Rahmen der Durchführung einer Videokonferenz bekannt werden. Das sind beispielsweise Name, IP-Adresse, Inhaltsdaten der Videokonferenz und des Chats, ggfs. inklusive Bild und Ton (vgl. Ziffer 3.1.2, 3.1.5, 3.2 und 3.3 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden Protokolldaten von uns gespeichert.

Im Rahmen der Anwendung Visavid verwenden wir Javascript. Diese Funktion kann im Internetbrowser deaktiviert werden. Die Funktion ist jedoch notwendig, damit Visavid genutzt werden kann. Java-Applets oder Active-X-Controls werden nicht verwendet.

Wir setzen und verwenden dabei keine Cookies.

Wir verwenden „Local Storage“. Der Local Storage bietet Applikationen, die im Browser laufen, die Möglichkeit, Daten dort abzulegen. Anders als ein Cookie wird der Local Storage nicht automatisch an einen Server übertragen. Vielmehr organisiert die Applikation erst bei der Nutzung von Visavid entsprechend der Konfiguration, ob und welche Daten verarbeitet werden.

So hat die Nutzerin oder der Nutzer auch ohne Login z.B. die Möglichkeit ihren oder seinen Namen für weitere Sitzungen zu speichern. Das wird ausschließlich über den Local Storage, der sich auf dem Computer befindet, gelöst. Dort wird der Name abgelegt und beim erneuten Aufrufen ausgelesen. Der Nutzerin oder dem Nutzer wird lediglich das Feld für den Teilnehmernamen vorausgefüllt und erst durch das Klicken auf „Betreten“ der Videokonferenz werden die Daten tatsächlich übermittelt.  

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

Rechtsgrundlage

Soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der betroffenen Personen.

Im Übrigen ist Rechtsgrundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG, § 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 19 Abs. 4 BaySchO i.V.m. Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.

Zwecke

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Verwendung von Visavid erfolgt zur Bereitstellung von Videokonferenzräumen mit integrierter Chat-Funktion für Schulen und weitere Dienststellen, für Schulen zu den in Ziffer 1 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO genannten Zwecken, insbesondere 

Empfänger 

Schulinterne Empfänger

Empfänger sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der jeweiligen Videokonferenz (beispielsweise pädagogisches Personal, Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen und Referendare, Seminarlehrerkräfte und Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer). Diese sind Empfänger hinsichtlich der in der Videokonferenz jeweils sichtbaren oder hörbaren Daten (konkret: sichtbare Profilinformationen, Videobild und Ton im Rahmen von Videokonferenzen und der gruppenbezogenen Nutzungsdaten, hierzu Ziffer 4.3 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Externe Empfänger

Externe Empfänger können schul-externe Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Videokonferenzen sein (beispielsweise von anderen Behörden, Vereinen, Einrichtungen, Unternehmen). (Zu den jeweiligen Datenarten, die diese empfangen können, vgl. o.)

Zur Bereitstellung und Nutzung von Visavid ist die Übermittlung personenbezogener Daten an ausgewählte Dienstleister notwendig. Mit diesen Dienstleistern hat die Schule eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag der Schule geschlossen (sog. „Auftragsverarbeitung“ nach Art. 28 DSGVO). 

Die Schule bedient sich zu Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Support von Visavid folgender Auftragsverarbeiter: 

o Auctores GmbH

Die Auctores GmbH bedient sich beispielsweise zur Bereitstellung von Rechenzentrum-Services, einer Support-Hotline oder der Bereitstellung von VOIP-Interconnect für die telefonische Einwahl „weiterer Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Art. 28 DSGVO. 

Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nach Art. 12 ff. BayEGovG ist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Übermittlungsempfänger.

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. 

Die Vorgaben zur Speicherdauer sind grundsätzlich Ziffer 5 der Anlage 2 Abschnitt 7 der BaySchO zu entnehmen. 

Davon abweichend gilt Folgendes:

Technische Protokolldaten, die beim Betrieb des Dienstes anfallen, werden maximal 30 Tage aufbewahrt und danach automatisiert gelöscht.

B) Daten von Nutzerinnen und Nutzern eines Visavid-Nutzerkontos (z.B. Schulleitung, Lehrkräfte)

Zusätzlich zu den unter a) genannten Datenarten werden von Nutzerinnen und Nutzern eines Visavid Nutzerkontos (z.B. Schulleitung, Lehrkräfte) nach dem Login Stammdaten, Passwort und Inhaltsdaten im Sinne der Ziffern 3.1.1, 3.1.3, 3.1.4 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO verarbeitet.

Darüber hinaus wird im Account der Nutzer gespeichert, dass die Nutzerinnen und Nutzer den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.

Rechtsgrundlage

Für die Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten sind die für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang einschlägigen Rechtsgrundlagen, in der Regel Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit Art. 85 Abs. 1 BayEUG, soweit eine Datenverarbeitung auf freiwilliger Basis erfolgt, ist Rechtsgrundlage eine Einwilligung der betroffenen Personen.

Zwecke

Siehe oben unter II.A) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes VisavidNutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, ohne IDM-Anbindung) - Zwecke.

Darüber hinaus wird Visavid zu Fortbildungszwecken genutzt.

Empfänger 

Schulinterne Empfänger

Von der Schule beauftragter Administrator hinsichtlich Stammdaten, Passwort (dies nur schreibend) und Inhaltsdaten (Ziffer 3.1.1, 3.1.3, 3.1.4 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Im Übrigen siehe oben unter II.A) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes Visavid-Nutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, ohne IDMAnbindung) – Schulinterne Empfänger

Externe Empfänger

Siehe oben unter II.A) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes VisavidNutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler ohne IDM-Anbindung) - Empfänger.

Dauer der Speicherung 

Siehe oben unter II.A) Daten von Nutzerinnen und Nutzern von Videokonferenzen ohne eigenes VisavidNutzerkonto (z.B. Gastnutzer wie Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler ohne IDM-Anbindung) – Dauer der Speicherung.

Weitere Informationen zum Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person und der jeweils für Sie zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, finden Sie in den allgemeinen Datenschutzhinweisen der jeweiligen Schule/Dienststelle, die auf den jeweiligen Homepages abrufbar sind. Sollte die Schule/Dienststelle nicht über einen eigenen Internetauftritt verfügen, haben Sie die Datenschutzhinweise bereits in anderweitiger Form erhalten. Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten können Sie sich auch an die Schule/Dienststelle sowie den Datenschutzbeauftragten der Schule/Dienststelle wenden.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,


Ich arbeite seit 15.10.2021 an der James-Krüss- Grundschule als
Jugendsozialarbeiterin und möchte mich hiermit bei Ihnen kurz
vorstellen.
Mein Name ist Susanne Shkoza, ich bin Sozialpädagogin und gehöre zum
Team der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreis Starnberg.
Ich möchte für ihre Kinder, sie als Eltern und Erziehungsberechtigte und
die Lehrkräfte Ansprechpartner sein und mit meiner Arbeit zu einer
guten Grundschulzeit aller Kinder beitragen.
Zu meinen Aufgaben gehört u.a.:

Beratung von Schülern und Eltern in Krisensituationen, Einzelfallarbeit

Beratungen in individuellen Problemsituationen für Schüler, Eltern und
Lehrkräfte

Sozialpädagogische Gruppenangebote z.B. bei Problemen in der
Schule, Mobbing

Projektarbeit mit Klassen z.B. Soziales Kompetenztraining,
Konfliktprävention

Als Sozialpädagogin unterliege ich der Schweigepflicht! Ich werde ein
persönliches Geheimnis, das mir anvertraut wurde nicht an Dritte
weitergeben.
Gerne können sie mich unter meinerTelefonnummern oder EMail
kontaktieren (auf der Beratungsseite der Homepage).


Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!


Es gibt eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und JaS. Wenn
sie mit der Zusammenarbeit von Schule und JaS nicht einverstanden
sind, bitte ich sie, dies der Schulleitung schriftlich mitzuteilen.

Sehr geehrte Eltern,

nachfolgend erhalten Sie eine umfangreiche Liste von Informations- und Beratungsstellen, die Ihnen vielfältige pädagogische und psychologische Hilfen anbieten. Erste Anlaufstelle sollte die Beratungslehrerin und Schulpsychologin Frau Bichlmaier sein.

Für die James-Krüss Grundschule zuständige Beratungsfachkräfte

Beratungslehrerin und Schulpsychologin

Frau Dr. Susanne Bichlmaier

Telefonsprechzeit: Mo und Mi: 8.00 – 8.45 Uhr (Tel.: 08143/992828-12)

E-Mail: beratung.inning@gmx.de

Frau Bichlmaier ist zuständig für die allgemeine Information und die Einzelberatung von Eltern und SchülerInnen in allen Fragen der Schullaufbahn, Diagnostik und Beratung im Rahmen von Lern- und Leistungsschwierigkeiten sowie Schwierigkeiten im sozial-emotionalen Bereich. Die Beratung und Unterstützung bei Mobbing sowie im Rahmen der Inklusion gehört ebenso zu ihren Arbeitsschwerpunkten wie die Hilfe in akuten, krisenhaften Situationen.

Staatliche Schulpsychologin für den Landkreis Starnberg

Frau Andrea Bachmaier, Schulpsychologische Beratung, Kirchplatz 3, 82319 Starnberg

Telefonsprechzeit: Di, 14.00 – 15.00 Uhr; Tel.: 08151/148 843; Mobil: 0176 148 090 33

E-Mail: e-andrea.bachmaier@lra-starnberg.de

Zentrale Beratungsstelle in München

Zentrale Beratungsstelle: Schulberatung Oberbayern West (www.sbwest.de)

Die staatliche Schulberatungsstelle ist die zentrale Beratungs- und Organisationsstelle für alle Schularten mit folgender Aufgabenstellung: Information der Öffentlichkeit über Bildungswege, Durchlässigkeit, pädagogische Hilfen und Abschlüsse sowie Einzelberatung.

Sekretariat:  Mo – Do: 8.00 – 16.00 Uhr; Fr: 8.00 – 14.00 Uhr

Tel.: 0 89 / 55 89 924-10 / oder -11

E-Mail: info@sbwest.de

Zentrale Schulpsychologin für Volksschulen:

Fr. Dr. Ursula Killi (E-Mail: killi@sbwest.de), erreichbar: Mo - Fr
Tel.: 0 89 / 55 89 924 - 10 / oder 11

Beratungslehrkraft für Volksschulen:

Fr. Monika Beer (E-Mail: beer@sbwest.de), erreichbar Di, Mi und Do

Tel.: 089 / 55 89 924 -10 oder -11

Mobil: 0175/3403165 (Do, 7.00 – 9.00 Uhr)

3.    BeratungslehrerInnen der weiterführenden Schulen

Mittelschule Gilching: Frau Schorsack, Sprechzeit: Mi, 12.15 – 13.00 Uhr; Tel.: 08105/774899-19

Realschule Herrsching: Herr Müller

E-Mail: mue@rs-herrsching.de

Christoph-Probst-Gymnasium Gilching: Frau Zeitter; Sprechzeit: Di, 10.30 – 11.15 Uhr;

Tel: 08105/9001-124; E-Mail: schulberatung@cpg-gilching.de

Kinder- Jugend- und Familienberatungsstellen des Landkreises Starnberg

Eltern, Kinder und Jugendliche können bei Erziehungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten fachkundige Beratung, psychologische und ärztliche Untersuchung sowie ggf. bestimmte therapeutische Maßnahmen erhalten. Bei Trennung und Scheidung erhalten die Eltern Rat, wie sie Verantwortung als Eltern zum Wohle ihrer Kinder wahrnehmen können.

Starnberg: Moosstr. 5

E-Mail: erziehungsberatung@LRA-starnberg.de,

Anmeldung:

Mo – Fr: 9.00 - 12.00 Uhr

Tel.: 08151/148-388

Gilching-Argelsried: Rudolf-Diesel-Straße 5,

Anmeldung:

Mo:       9.00 – 13.00 Uhr

Mi – Fr: 9.00 – 13.00 Uhr

Tel.: 08105/8998

Deutscher Kinderschutzbund im Landkreis Starnberg,

Hilfe in sozialen Notlagen und Krisen, fachliche Unterstützung – ohne den Umweg durch verschiedene Institutionen.

Söckingerstr. 25, 82319 Starnberg; E-Mail: info@kinderschutzbund-starnberg.de

Sprechzeiten: Mo – Fr: 9.00 – 12.00 Uhr; Tel.: 08151/979999

Kinderzentrum München

Schwerere Lernstörungen, psychische, körperliche und psychosomatische Probleme

Heiglhofstr. 63, 81377 München(www.kinderzentrum-muenchen.kbo.de)

Tel.: 089/71009-0

E-Mail: info-Kinderzentrum@kbo.de

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)

Abklärung besonderer Fördermöglichkeiten

Fünfseen-Schule, Starnberg

Tel.: 08151/97392-0 (Sekretariat), 08151/97392-15 (Beratungsstelle)

E-Mail: verwaltung@fuenfseen-schule.de

Die Schulberatung bietet Eltern, Schülerinnen und Schülern, Schule und Lehrkräften qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen vor Ort sowie am Staatlichen Schulamt.

Schulberatung ist freiwillig, neutral, kostenfrei und streng vertraulich.

Unser Team besteht aus Schulpsychologinnen und Beratungslehrkräften mit abgeschlossenem Universitätsstudium. Gleichzeitig sind wir erfahrene Lehrkräfte im Grund- und Mittelschulbereich. Wir beraten auf der Grundlage psychologisch-pädagogischer Erkenntnisse und Methoden und arbeiten auf der Basis wissenschaftlicher Theorien und Modelle.

Ansprechpartnerinnen + Telefonsprechzeiten

          
            Dr. Susanne Bichlmaier    Mo und Mi: 8.30 – 8.45 Uhr
            Schulpsychologin

            Tel.: 08143 99282812        

Arbeitsschwerpunkte

(z.B. Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen)

Weitere staatliche Beratungsmöglichkeiten

Beratungsrektorin am Staatlichen Schulamt im Landkreis Starnberg

Andrea Bachmaier, Schulpsychologin

Kirchplatz 3 Ÿ 82319 Starnberg Ÿ Tel: 08151/148843    Mobil 0176/14809033

e-andera.bachmaier@lra-starnberg.de

Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern West

Infanteriestraße 7 Ÿ 80797 München Ÿ Tel: 089 55 899 2410 Ÿ info@sbwest.de

www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/schulberatung.html

Da der Informationselternabend zur Schulberatung und Übertritt für die Drittklasseltern nicht in Präsenz stattfinden kann, finden Sie nachfolgend die Möglichkeit, sich eine PDF mit den Inhalten des Elternabends herunterzuladen.

1. Gesamtzahl der Probearbeiten bis zum Übertrittszeugnis:

Ziff. 1 des o.g. KMS führt aus, dass bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht ins-gesamt 14 Probearbeiten durchgeführt werden sollen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Richtzahl handelt, die situations- und bedarfs-gerecht auch unterschritten werden kann. Die Entscheidung über die Ver-teilung der Probearbeiten auf die drei genannten Fächer trifft die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung. Eine Überforderung der Schülerinnen und Schüler insbesondere nach län-geren Phasen, in denen sie nicht im Präsenzunterricht unterrichtet werden konnten, ist zu vermeiden.

Darüber hinaus entscheiden die Lehrkräfte über die Erhebung mündlicher und praktischer Leistungen in pädagogischer Verantwortung.

2. Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise pro Woche:

Angesichts der besonderen Ausnahmesituation und mit dem Ziel, den Leis-tungsdruck für die Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 im Über-trittsverfahren zu reduzieren und die Probendichte in den noch verbleiben-den Wochen bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses den besonderen Um-ständen anzupassen, beachten Sie bitte, dass die Höchstzahl der schriftli-chen Leistungsnachweise pro Woche in Abweichung von § 10 Abs. 2 S. 3 GrSO von bisher zwei schriftlichen Leistungsnachweisen auf einen redu-ziert wird.

Die Reduzierung der Anzahl der schriftlichen Leistungsnachweise gilt aus-drücklich auch für die Jahrgangsstufen 1 – 3.

Diese Regelung gilt ausschließlich für das Schuljahr 2020/2021 und ab dem 01.03.2021.

Wie bisher gilt, dass Maßstab der Notenbildung für das Übertrittszeugnis, die Zwischen- und Jahreszeugnisse Art. 52 Abs. 3 BayEUG ist. Demnach werden die Zeugnisse unter Berücksichtigung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise erteilt.

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat mit dem angehängten Schreiben vom 25.02.2021 (GMS) anlässlich der bundesweit zunehmenden Nachweise besorgniserregender SARS-CoV-2- Varianten über die Änderungen der Vorgaben für die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP 1) sowie für die Quarantäne bei SARSCoV- 2-Infektionen im schulischen Umfeld informiert. Hierauf dürfen wir verweisen. Die wesentlichen spezifischen Neuregelungen für den schulischen Kontext lauten:

Vorgehen bei einem bestätigten COVID-19-Fall im schulischen Umfeld:

Die bisherige Kohortenisolation (d.h. Quarantäne der Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulklasse/des betroffenen Kurses, vgl. Nr. 14.2.1 des derzeitigen RHP) im schulischen Umfeld mit einer Testung an Tag 5 wird nicht fortgeführt. Für die Kontaktpersoneneinstufung im schulischen Umfeld ist ab sofort grundsätzlich eine Risikoermittlung durch das zuständige Gesundheitsamt erforderlich. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Kontaktpersonenmanagement nimmt das Gesundheitsamt eine Einstufung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und ggf. weiteren Schulpersonals in die Kategorien Kontaktpersonen 1 oder 2 vor.

Wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 bei einer Schülerin oder einem Schüler – ggf. im Nachgang zu einem Schnelltest – mittels PCR nachgewiesen, so sind alle Angehörigen der gesamten Klasse bzw. des Kurses oder der Lerngruppe – also alle Personen(-gruppen), zu denen eine relevante Exposition (> 30 Minuten, in einem nicht ausreichend belüfteten Raum) bestand, als Kontaktpersonen der Kategorie 1 (KP 1) zu betrachten. Für die Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal erfolgt jeweils eine individuelle Risikoermittlung. Bei nachgewiesenen Infektionen des Lehr- und Betreuungspersonals
gelten analog alle Personengruppen (Klassen, Kurse) mit relevanter
Exposition als KP 1.

Sofern während des Unterrichts und im Schulgebäude die Mund-Nasen-Bedeckung korrekt getragen wurde, alle anderen empfohlenen Vorgaben des Rahmenhygieneplans Schulen inklusive Lüftung eingehalten und Abstandsregelungen während des Unterrichtstages für kumulativ nicht länger als 15 Minuten unterbrochen wurden, können auch Einstufungen einzelner Personen als Kontaktpersonen der Kategorie 2 (KP 2) erfolgen.

Aus diesem Grund bitten wir Sie weiterhin, das Augenmerk auf die Einhaltung der jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen (insbesondere die sog. AHA+L-Regelung) zu richten und diese vor Ort zuverlässig umzusetzen.

Als KP 1 eingestufte Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte müssen sich unverzüglich für mindestens 14 Tage häuslich absondern (Quarantäne). Für als KP 2 eingestufte Personen wird für 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Quellfall eine Kontaktreduktion empfohlen, insbesondere zu Personen mit Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Ein Schulbesuch ist jedoch weiter möglich. Bei Auftreten von Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten könnten, sollte sich die betroffene Person isolieren, mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und eine Testung auf SARSCoV- 2 durchführen lassen.

Tritt während der Abschlussprüfungsphase (nicht während regulärer
Leistungsnachweise) ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Abschlussklasse bei einer Schülerin oder einem Schüler oder einer Lehrkraft auf, so werden alle KP 1 prioritär auf SARS-CoV-2 getestet. Alle KP 1 dürfen, auch ohne vorliegendes SARS-CoV-2-Testergebnis die Quarantäne zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen unter strikter Einhaltung des Hygienekonzepts sowie ausgedehnten Abstandsregelungen (Sicherheitsabstand von > 2 m) unterbrechen.

2. Allgemeine Änderungen:

Künftig müssen sich als KP 1 eingestufte Personen unverzüglich für mindestens 14 Tage häuslich absondern (Quarantäne), die Möglichkeit einer Quarantäneverkürzung durch einen negativen SARS-CoV-2-Test ab Tag 10 entfällt. Zudem gelten die Quarantäneverpflichtungen auch für bereits geimpfte Personen.

3. Rahmenhygieneplan:

Die dargestellten Änderungen der Quarantänepraxis im schulischen Umfeld werden in der aktualisierten Fassung des Rahmenhygieneplans, die in Kürze bekannt gemacht werden soll, berücksichtigt.

Bayern geht aufgrund des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens in einen verlängerten Lockdown: Der Ministerrat hat damit einhergehend  entschieden, dass an allen bayerischen Schulen in allen Jahrgangsstufen im Zeitraum vom 11. bis 29. Januar 2021 ausschließlich Distanzunterricht  stattfindet.

Die Schulen sind auf das Szenario des Distanzunterrichts vorbereitet und verfügen über eine große Bandbreite an digitalen Instrumenten, wie etwa Videokonferenz-Tools wie MS Teams, eigene Schulportale, Cloud-Speicher, Web-Office-Programme und Lernplattformen wie Mebis.

Eine Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eingerichtet. Nähere Informationen hierzu und zu weiteren Fragen finden Sie in den zeitnah aktualisierten FAQ auf der Homepage des Kultusministeriums.

Für den Distanzunterricht im Schuljahr 2020/2021 gilt ein Rahmenkonzept, das auf den Erfahrungen bzw. Rückmeldungen der Schulen aus dem Schuljahr 2019/2020 basiert. Das Rahmenkonzept schafft mehr Verbindlichkeit für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte und die Lehrkräfte. Gleichzeitig wird die Verlässlichkeit in der zeitlichen Bindung der Schülerinnen und Schüler durch klare, von der Schule vorgegebene Strukturen erhöht. Schließlich stärkt es den direkten Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften.

Das Rahmenkonzept fußt auf folgenden 7 Punkten:

  1. Der Rahmenplan für den Distanzunterricht orientiert sich grundsätzlich am Stundenplan für den Präsenzunterricht.
  2. Jeder Tag beginnt mit einem (virtuellen) „Startschuss“ – z. B. mit einem „Guten-Morgen-E-Mail“ oder einer Videokonferenz.
  3. Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet.
  4. Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich.
  5. Mündliche Leistungsnachweise können grundsätzlich auch im Distanzunterricht durchgeführt werden.
  6. Die Lehrkräfte halten direkten Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern, geben ihnen regelmäßig aktiv und kontinuierlich Rückmeldung und sind für die zu festgelegten Zeiten erreichbar.
  7. Die für den Präsenzunterricht geplanten Brückenangebote werden auch im Distanzunterricht fortgesetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, Corona ist in diesen Novembertagen leider immer noch das alles bestimmende Thema – im Beruf und im Alltag, an unseren Schulen, aber auch in den Medien, die viel darüber berichten.

Corona macht es auch in der Schule immer wieder notwendig, Regeln zu ändern. Nur so können wir auf neue Entwicklungen reagieren. Wir wollen, dass unsere Schülerinnen und Schüler in die Schule gehen können und dort bestmöglich vor einer Ansteckung geschützt sind.

Mit diesem Schreiben möchte ich Sie zusammenfassend über den aktuellen Stand informieren.


  1. „FAQ“ auf der Homepage des Kultusministeriums Umfassende, aktuelle Informationen zum Unterricht im Schuljahr 2020/21 finden Sie weiterhin unter www.km.bayern.de/coronavirusfaq – beispielsweise zum Hygienekonzept an den Schulen oder zu
    den besonderen Schutzmaßnahmen, die die örtlichen Gesundheitsämter anordnen können, wenn es Corona-Verdachtsfälle oder Infektionen an einer Schule gibt. Die Seite halten wir jeweils so aktuell wie nur möglich.
  2. Maskenpflicht
    Damit wir die Schulen offenhalten können, gilt weiter in allen Jahrgangsstufen an allen Schularten auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich Maskenpflicht – auch am Sitzplatz im Klassenzimmer. Diese Regelung muss von allen eingehalten werden. Schülerinnen und Schüler dürfen aber in bestimmten Situationen die Maske abnehmen. Solche Tragepausen, die zuletzt auch gerichtlich bestätigt wurden, sind beispielsweise auf dem Pausenhof möglich, wenn dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
  3. Was tun, wenn mein Kind Erkältungs- oder Krankheitssymptome
    hat?
    Ganz wichtig ist: Kranke Schülerinnen und Schüler sollen nicht in die Schule. Wie Sie wissen, gelten dabei wegen Corona besondere
    Regeln. Diese Regeln haben die medizinischen Experten, vor allem das Gesundheitsministerium nun noch einmal genauer bestimmt. Die geänderten Regeln sorgen für den Schutz der Gesundheit und versuchen den Aufwand für die Eltern so gering wie möglich zu halten. Bitte lesen Sie sich das neue Merkblatt im Anhang genau durch. Die älteren Fassungen des Merkblatts gelten nicht mehr.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, ich weiß, dass die Corona-Pandemie für Sie alle eine schwierige Zeit ist.

Viele sind in Sorge um ihre Familie, haben Angst vor einer Infektion.
Ich kann Ihnen jedoch noch einmal versichern: Wir tun alles, damit die
Schulen ein sicherer Ort sind und bleiben. Wir wollen die Schulen aber
auch so lange offenhalten, wie der Infektionsschutz dies zulässt: Unsere Schülerinnen und Schüler brauchen Bildung und haben ein Recht darauf. Dazu gehört auch, dass wir über das Schuljahr faire Bedingungen für alle sichern, zum Beispiel bei Leistungserhebungen und Prüfungen. Auch das haben wir im Blick.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich – auch im Namen von Frau Staatssekretärin Anna Stolz – weiterhin viel Kraft, Geduld und Zuversicht in dieser besonderen Zeit!