Informationen zum Distanzunterricht

Für den Distanzunterricht im Schuljahr 2020/2021 gilt ein Rahmenkonzept, das auf den Erfahrungen bzw. Rückmeldungen der Schulen aus dem Schuljahr 2019/2020 basiert. Das Rahmenkonzept schafft mehr Verbindlichkeit für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte und die Lehrkräfte. Gleichzeitig wird die Verlässlichkeit in der zeitlichen Bindung der Schülerinnen und Schüler durch klare, von der Schule vorgegebene Strukturen erhöht. Schließlich stärkt es den direkten Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften.

Das Rahmenkonzept fußt auf folgenden 7 Punkten:

  1. Der Rahmenplan für den Distanzunterricht orientiert sich grundsätzlich am Stundenplan für den Präsenzunterricht.
  2. Jeder Tag beginnt mit einem (virtuellen) „Startschuss“ – z. B. mit einem „Guten-Morgen-E-Mail“ oder einer Videokonferenz.
  3. Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet.
  4. Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich.
  5. Mündliche Leistungsnachweise können grundsätzlich auch im Distanzunterricht durchgeführt werden.
  6. Die Lehrkräfte halten direkten Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern, geben ihnen regelmäßig aktiv und kontinuierlich Rückmeldung und sind für die zu festgelegten Zeiten erreichbar.
  7. Die für den Präsenzunterricht geplanten Brückenangebote werden auch im Distanzunterricht fortgesetzt.